Was sollte bei der Auswahl einer Kleinwindkraftanlage beachtet werden?
- Leistungsbegrenzung nur durch das „pitch control“ – System (Verdrehung der Rotorblätter). Viele Anlagen sind mit dem „stall control“ - System ausgestattet. Es ist eine veraltete Methode, die Leistung der Anlage bei zunehmender Windgeschwindigkeit zu mindern. In bestimmten Situationen (z.B. unerwarteten Windturbulenzen, Windböen etc.) kann die Anlage außer Kontrolle geraten.
- Abbremsung der Anlage nur durch das „faul safe“ - System. Die restliche mechanische Energie des sich noch drehenden Rotors ist groß genug, die Anlage in die sichere Position zu bringen.
- Keine dynamischen Abbremssysteme: diese erfordern eine Notstromversorgung. Sollte diese jedoch ausfallen, ist die Anlage nicht mehr zu bremsen.
- Kein Getriebe
- Keine Hydraulik
- Windklasse II (EN61400-1). Es gibt Anlagen mit überdimensioniertem Rotordurchmesser (angeboten für windschwache Gebiete) klassifiziert für Windklasse III. Bei z.B. unerwartetem Gewitter gehen solche Anlagen wegen Ausfall oder Beschädigungen oft verloren.
- Leistungsbeiwert cp: benennt den Wirkungsgrad der Anlage. Wird dieser nicht benannt, verheimlicht der Hersteller meistens dies bewusst.
- Windmessung: für Kleinwindkraftanlagen ist diese nicht erforderlich, zumal nur für einige Monate. Vorgeschlagene Windmessungen resultieren auf Daten deren Nutzung für die Windpotenzialanalyse „null“ Bedeutung hat.
Kosten-Positionen bei Kleinwindkraftanlagen-Bau
- Windpotenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalyse (auch evtl. Umweltgutachten)
- Windkraftanlage komplett mit Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
- Baubetreuung:
- Baugenehmigungsverfahren
- Projekt des Fundaments
- Fundamentanfertigung
- Bodenuntersuchung
- Verlegung: Strom- und Kommunikationskabel zwischen Anlage und Einspeisepunkt des Stromversorgers
- Transport der Anlage zum Standort
- Wartungsvertrag
- Versicherungsvertrag
- Anmeldung der Anlage bei Bundesnetzagentur.