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Was sollte bei der Auswahl einer Kleinwindkraftanlage beachtet werden?

 

  1. Leistungsbegrenzung nur durch das „pitch control“ – System (Verdrehung der Rotorblätter). Viele Anlagen sind mit dem „stall control“ - System ausgestattet. Es ist eine veraltete Methode,  die Leistung der Anlage bei zunehmender Windgeschwindigkeit  zu mindern. In bestimmten Situationen (z.B. unerwarteten Windturbulenzen, Windböen etc.) kann die Anlage außer Kontrolle geraten.   
  2. Abbremsung der Anlage nur durch  das „faul safe“ - System. Die restliche mechanische Energie des sich noch drehenden Rotors ist groß genug, die Anlage in die sichere Position zu bringen.
  3. Keine dynamischen Abbremssysteme: diese erfordern eine Notstromversorgung. Sollte diese jedoch ausfallen, ist die Anlage nicht mehr zu bremsen.
  4. Kein Getriebe
  5. Keine Hydraulik
  6. Windklasse II (EN61400-1). Es gibt Anlagen mit überdimensioniertem Rotordurchmesser (angeboten für windschwache Gebiete) klassifiziert für Windklasse III. Bei z.B. unerwartetem Gewitter gehen solche Anlagen wegen Ausfall oder Beschädigungen oft verloren.
  7. Leistungsbeiwert cp: benennt den Wirkungsgrad der Anlage. Wird dieser nicht benannt, verheimlicht der Hersteller meistens dies bewusst.
  8. Windmessung: für Kleinwindkraftanlagen ist diese nicht erforderlich, zumal nur für  einige Monate. Vorgeschlagene Windmessungen resultieren auf Daten deren Nutzung für die Windpotenzialanalyse „null“ Bedeutung hat.

 

Kosten-Positionen bei Kleinwindkraftanlagen-Bau

    1. Windpotenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalyse (auch evtl. Umweltgutachten)
    2. Windkraftanlage komplett mit Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
    3. Baubetreuung:
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Projekt des Fundaments
  • Fundamentanfertigung
  • Bodenuntersuchung
  • Verlegung: Strom- und Kommunikationskabel zwischen Anlage und Einspeisepunkt des Stromversorgers    
    1. Transport der Anlage zum Standort
    2. Wartungsvertrag
    3. Versicherungsvertrag
    4. Anmeldung der Anlage bei Bundesnetzagentur.

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